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Grundlagen zum LkSG

In der heutigen Geschäftswelt sind Unternehmen zunehmend gefordert, Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette zu übernehmen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu schützen. Doch was bedeutet das Gesetz konkret für Ihr Unternehmen, und wie können Sie die Anforderungen erfüllen? Ein klares Verständnis der Grundlagen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist entscheidend, um nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftsstrategien zu entwickeln.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, die mindestens 1.000 Mitarbeitende haben, Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette zu erfüllen. Fallen Sie als Unternehmen an die Anforderungen des Sorgfaltspflichtengesetz? Falls ja, müssen Sie Ihre Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und Umwelt sowohl im eigenen Unternehmen als auch in Ihrer vorgelagerten Lieferkette identifizieren und bewerten. Ebenso sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe identifizierter Risiken zu implementieren. Zu den grundliegenden Maßnahmen zählt allem voran die Einrichtung eines Meldeverfahrens, um zu gewährleisten, dass Betroffene in Ihrem Unternehmen sowie in Ihrer Lieferkette entsprechende Vorfälle melden können. Nicht zuletzt müssen Sie auch jährlich über Ihre Sorgfaltspflichten berichten – hierzu mehr in unserem weiteren Blogbeitrag zum LkSG-Bericht.

Um die potenziellen Risiken in der Lieferkette zu ermitteln, ist eine abstrakte und konkrete Risikoanalyse durchzuführen. Aller Anfang ist schwer, daher ist eine individuelle Priorisierung und damit einhergehend die sukzessive Erweiterung des Umsetzungsgrads in mehreren Etappen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Nach individueller Festlegung der wesentlichen Lieferanten werden in einem ersten Schritt die „abstrakten“ Branchen- und länderspezifischen Risiken der Lieferanten erhoben. Abgeleitet aus den ersten Ergebnissen wird die Risikoanalyse bei manchen Lieferanten weiter detailliert, um die „konkreten“ Risiken des Lieferanten zu ermitteln. Die finale Bewertung der Risiken ist entscheidend für die ggf. erforderliche Umsetzung von Maßnahmen und weitere Zusammenarbeit in risikobehafteten Geschäftsbeziehungen.

Durch die Einhaltung des LkSG können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Umfeld der steigenden Anforderungen verbessern.

Welche Schritte haben Sie bereits umgesetzt und was ist konkret der nächste Schritt, um die Anforderungen des LkSG in Ihre Unternehmensstrategie zu integrieren?

Für weitere Informationen schauen Sie unser Video an und kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.
 

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