CBAM : Lösung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – auf Deutsch meist CO₂-Grenzausgleichssystem – ist eines der zentralen Instrumente der EU, um Carbon Leakage zu vermeiden: also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit niedrigeren Klimaschutzanforderungen oder den Ersatz EU-Produktion durch günstige, aber emissionsreiche Importe. Die Grundidee ist schlicht: Für bestimmte Importwaren soll ein vergleichbarer CO₂-Preis anfallen wie für EU-Produkte im EU-Emissionshandel (EU ETS). Damit will die EU Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und zugleich einen Anreiz setzen, auch außerhalb der EU klimafreundlicher zu produzieren.
Was gilt für Unternehmen?
CBAM wird schrittweise eingeführt. Die Übergangsphase dient als Lern- und Datenaufbauphase – aber die Datenanforderungen (z. B. für Lieferanten-Emissionsdaten) sind bereits jetzt ein echter Umsetzungsaufwand.
Definitive Phase: ab 2026. Ab dann greift der Mechanismus „voll“ und es entstehen finanzielle Pflichten (CBAM-Zertifikate) zusätzlich zu fortlaufenden Berichtspflichten. Die EU-Kommission beschreibt dies ausdrücklich als Übergang von 2023–2025 in ein definitives Regime ab 2026.
Übergangsphase (Reporting-only): 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025. In diesem Zeitraum müssen betroffene Importeure quartalsweise über die „eingebetteten Emissionen“ ihrer importierten CBAM-Waren berichten – ohne bereits CBAM-Zertifikate kaufen zu müssen.
Welche Waren sind betroffen?
CBAM startet mit besonders emissionsintensiven Warengruppen. Zu den typischen Kategorien zählen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff (inkl. ausgewählter Vorprodukte/Precursors nach Anhang der Verordnung). Entscheidend ist dabei nicht nur „das Produkt“, sondern die Zolltarifnummer (CN-Code) – denn CBAM knüpft an die zollrechtliche Einreihung an.
Was müssen Unternehmen konkret machen?
Embedded Emissions erfassen
In der Übergangsphase müssen Unternehmen, die entsprechende Waren in die EU einführen, quartalsweise eine CBAM-Meldung abgeben. Dazu gehören insbesondere:
- importierte Mengen je Warentyp
- direkte Emissionen aus der Herstellung
- teilweise auch indirekte Emissionen (z. B. Strombezug im Herstellprozess – je Warengruppe und Vorgaben),
- sowie Informationen zu einem ggf. im Ursprungsland „effektiv gezahlten“ CO₂-Preis (sofern anrechenbar)
Ein Beispiel: Ein Maschinenbauer importiert Stahlhalbzeuge aus einem Nicht-EU-Land. Er muss vom Hersteller Daten zur emissionsintensiven Route (z. B. Hochofen/BOF vs. EAF) und zur tatsächlichen Emissionsintensität je Tonne erhalten, um die embedded emissions korrekt zu melden. Ohne belastbare Primärdaten drohen konservative Annahmen/Default-Ansätze – mit potenziell ungünstiger Kostenwirkung ab 2026.
Ab 2026: Finanzielle Pflicht über CBAM-Zertifikate
Mit Start des definitiven Regimes ab 2026 wird dieser zu einem Carbon-Preis-Thema: Für die gemeldeten Emissionen müssen Importeure CBAM-Zertifikate beschaffen und abgeben. Der Preis orientiert sich am EU ETS (die Verordnung beschreibt die Preisermittlung auf Basis von EU-ETS-Auktions-/Marktpreisen). Praktisch heißt das: CBAM wird zu einem neuen Kosten- und Planungsfaktor – vergleichbar mit einer „importseitigen“ Emissionshandels-Logik.
Organisatorisch: Schnittstellen zwischen Zoll, Einkauf, ESG und Finanzen
Der Mechanismus ist weder rein „Zoll“ noch rein „Nachhaltigkeit“. Funktionierend wird es erst, wenn Unternehmen die Prozesskette end-to-end aufsetzen:
- Customs/Trade Compliance: Klassifikation (CN-Codes), Importdaten, Deklarationsprozesse
- Einkauf/Supply Chain: Lieferantenanforderungen für Emissionsdaten, vertragliche Datenpflichten
- ESG/Umwelt: Methodik, Plausibilisierung, Datenqualität
- Finance/Controlling: Kostenhochrechnung, Preisrisiken, Weitergabe an Kunden/Preisklauseln
Was bleibt also von CBAM?
Der Mechanismus ist nicht nur „ein weiteres Berichtsthema“, sondern ein handelspolitisches Klimainstrument mit realer Ergebniswirkung. Wer jetzt – in der Übergangsphase – saubere Datenprozesse, Lieferantenanforderungen und interne Verantwortlichkeiten etabliert, reduziert ab 2026 nicht nur Compliance-Risiken, sondern gewinnt auch strategische Optionen: emissionsärmere Beschaffung, resilientere Lieferketten und bessere Kostensteuerung in einem Markt, in dem CO₂-Intensität zunehmend preisbildend wird
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