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Eine Welt der Abkürzungen

In der Welt der Nachhaltigkeit wimmelt es von Abkürzungen, die oft auf den ersten Blick schwer verständlich sind: CSR, ESG, NFRD, CSRD – die Liste scheint endlos. Doch diese Begriffe sind mehr als nur Fachjargon; sie spielen eine zentrale Rolle dabei, wie Unternehmen ihre Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und Governance gestalten. In diesem Beitrag erklären wir, was hinter diesen Abkürzungen steckt und wie sie zusammenhängen.

Viele Unternehmen nehmen die Nachhaltigkeit mit dem Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) in die Hand. CSR zielt über den reinen Geschäftserfolg hinaus das freiwillige Engagement von Unternehmen für soziale und ökologische Belange sowie ethisches Handeln. Damit bildet es die Basis für unternehmerische Verantwortung und nachhaltiges Handeln.

Ein strukturierter Ansatz, um CSR messbar und nachvollziehbar zu gestalten, sind die Environmental, Social, and Governance (ESG)-Kriterien. Dieses Regelwerk hilft Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistung in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) zu bewerten. ESG-Berichte sind für Investoren von wachsender Bedeutung, da sie Informationen liefern, die über die reine Finanzleistung hinausgehen und die langfristige Stabilität eines Unternehmens besser einschätzen lassen.

Um sicherzustellen, dass Unternehmen diese Informationen offenlegen, wurde die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) eingeführt. Diese Richtlinie verpflichtet große Unternehmen in der EU, über nicht-finanzielle Themen wie Umwelt, Soziales und Governance zu berichten. Die NFRD war ein erster Schritt, um Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu schaffen.

Damit in dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung die ESG-Leistungen der Unternehmen transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, wurden die Global Reporting Initiative (GRI)-Standards definiert. Diese sind mittlerweile weltweit anerkannte Leitlinien zur Berichterstattung.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird diese Verpflichtung zur Berichterstattung noch weiter ausgebaut. Die CSRD verlangt detailliertere Berichte und umfasst eine größere Zahl von Unternehmen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren und zu vertiefen, damit Stakeholder einen umfassenden Einblick in die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens erhalten.

Ergänzend dazu wurden speziell für die europäische Berichterstattung die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt, die im Rahmen der CSRD zur Anwendung kommen. Diese Standards werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erstellt, einer Organisation, die maßgeblich an der Entwicklung von ESG-Berichtspflichten für die EU beteiligt ist.

Neben der Berichterstattungspflicht spielt die Due Diligence-Pflicht eine entscheidende Rolle. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf Risiken hin zu prüfen und Maßnahmen zur Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Gefahren zu ergreifen. Dies wird durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD) geregelt. Beide Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Wertschöpfungskette übernehmen und potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und angehen, wobei letztere über das LkSG hinaus geht.

Für weitere Informationen kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.
 

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