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ESRS

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie spielen eine zentrale Rolle und lösen die GRI-Standards als Nachhaltigkeitsberichtsstandards in Europa ab. Ihr Hauptziel ist es, die Qualität sowie die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Europa zu verbessern. Doch was genau bedeuten sie für Ihr Unternehmen, und wie können Sie von ihnen profitieren?

Die ESRS legen fest, welche Informationen Unternehmen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenlegen müssen. In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen darlegen, wie nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert werden, welche Maßnahmen zur Anwendung kommen und wie Fortschritte überwacht werden. Konkret werden die Offenlegungspflichten kategorisiert nach:

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Externer Link)

Diesbezüglich enthalten die ESRS die Kernstandards ESRS 1 und 2. Während ESRS 1 allgemeine Anforderungen und formale Regeln für die Berichterstattung definiert, fragt ESRS 2 grundlegende Unternehmensdaten und Querschnittsinformationen zur Nachhaltigkeitsgovernance und -strategie abfragt. Des Weiteren enthält der Standard Pflichtangaben, die nach den ESG-Kriterien differenziert sind. Diese sehen wir folgt aus:

Quelle: 3 Level Consulting

Der Standard legt einen speziellen Fokus auf die Themenfeldern E1 und S1. E1 verpflichtet die Darlegung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Strategien zur Anpassung an klimatische Veränderungen. S1 verpflichtet die Erläuterung der Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerrechte und das Wohlergehen der Beschäftigten im Unternehmen.

Der Standard enthält einige Ausnahmeregelungen, die durch die berichtspflichtigen Unternehmen berücksichtigt werden sollten. Beispielsweise sind Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern in einigen Bereichen, wie z.B. E1, von bestimmten Berichtspflichten befreit. Darüber hinaus sind sektorspezifische ESRS-Standards geplant, die von der EFRAG ab 2026 veröffentlicht werden.

Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichte den ESRS entsprechen und gleichzeitig die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Stakeholder erfüllen?

Für weitere Informationen schauen Sie unser Video an und kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.
 

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