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Nachhaltigkeitsabkürzungen

Ulm, 31. Januar 2025

Im „Jungle“ der Nachhaltigkeitsabkürzungen

In der Welt der Nachhaltigkeit wimmelt es von Nachhaltigkeitsabkürzungen, die oft auf den ersten Blick schwer verständlich sind: CSR, ESG, NFRD, CSRD – die Liste scheint endlos. Doch diese Begriffe sind mehr als nur Fachjargon; sie spielen eine zentrale Rolle dabei, wie Unternehmen ihre Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und Governance gestalten. In diesem Beitrag erklären wir, was hinter diesen Abkürzungen steckt und wie sie zusammenhängen.

Viele Unternehmen nehmen die Nachhaltigkeit mit dem Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) in die Hand. CSR stellt eine der wichtigsten Nachhaltigkeitsabkürzungen im Nachhaltigkeitskosmos dar. Es beschreibt das Zielvorhaben eines Unternehmen – über den reinen Geschäftserfolg hinaus – freiwillig Engagement für soziale und ökologische Belange sowie ethisches Handeln an den Tag zu legen. Damit bildet es die Basis für unternehmerische Verantwortung und nachhaltiges Handeln. Häufig spricht man hierbei auch von der „licence-to-operate“.

Ein strukturierter Ansatz, um CSR messbar und nachvollziehbar zu gestalten, sind die Environmental, Social, and Governance (ESG)-Kriterien. Dieses Regelwerk hilft Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistung in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) – zusammen ESG – zu bewerten. ESG-Berichte sind für Investoren von wachsender Bedeutung, da sie Informationen liefern, die über die reine Finanzleistung hinausgehen und die langfristige Stabilität eines Unternehmens besser einschätzen lassen.

ESG : Viele Begrifflichkeiten benötigen viele Abkürzungen.

ESG – von NFRD zu CSRD und der Lieferkette

Um sicherzustellen, dass Unternehmen diese Informationen offenlegen, wurde die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) eingeführt. Diese Richtlinie verpflichtet große Unternehmen in der EU, über nicht-finanzielle Themen wie Umwelt, Soziales und Governance zu berichten. Die NFRD war ein erster Schritt, um Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu schaffen.

Damit in dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung die ESG-Leistungen der Unternehmen transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, wurden die Global Reporting Initiative (GRI)-Standards definiert. Diese sind mittlerweile weltweit anerkannte Leitlinien zur Berichterstattung.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird diese Verpflichtung zur Berichterstattung noch weiter ausgebaut. Die CSRD verlangt detailliertere Berichte und umfasst eine größere Zahl von Unternehmen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ESG Ebene – sprich für die Themen Umwelt, Soziales und Governance – zu standardisieren und zu vertiefen, damit Stakeholder einen umfassenden Einblick in die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens erhalten.

Weiterführende Informationen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) finden Sie unter dem Blogpost „CSRD-Bericht“.

Ergänzend dazu wurden speziell für die europäische Berichterstattung die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt, die im Rahmen der CSRD zur Anwendung kommen. Diese Standards werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erstellt, einer Organisation, die maßgeblich an der Entwicklung von ESG-Berichtspflichten für die EU beteiligt ist.

Weiterführende Informationen zur diesen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) finden Sie unter dem Blogpost „ESRS“.

Inzwischen gibt es sogar bereits einen Nachhaltigkeitsstandard, der speziell für KMU ausgelegt ist: der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs). Der VSME zählt inzwischen zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsabkürzungen. Er bietet ein freiwilliges, deutlich schlankeres Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen – mit Fokus auf wesentliche ESG-Informationen, geringerer Datentiefe und praxisnahen, modularen Anforderungen, sodass KMU ohne die Komplexität einer vollumfänglichen CSRD/ESRS-Berichterstattung starten können.

Neben der Berichterstattungspflicht spielt die Due Diligence-Pflicht eine entscheidende Rolle. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf Risiken hin zu prüfen und Maßnahmen zur Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Gefahren zu ergreifen. Dies wird durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD) geregelt. Beide Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Wertschöpfungskette übernehmen und potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und angehen, wobei letztere über das LkSG hinaus geht.

Sie sehen also, es gibt mehr als eine Hand voll Nachhaltigkeitsabkürzungen. Einmal verstanden lichtet sich der „Jungle“ und die Zusammenhänge werden klarer.

Für weitere Informationen – und Rückfragen zu Nachhaltigkeitsabkürzungen kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.
 

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