Klimaschutz im Unternehmen neu denken
In der heutigen Diskussion um Klimaschutz und nachhaltige Geschäftspraktiken stoßen Unternehmen im Kontext Net-Zero immer wieder auf Begriffe wie CO2-Neutralität, Treibhausgas-Neutralität und Klima-Neutralität. Diese Konzepte spielen eine zentrale Rolle bei den globalen Bemühungen, den Klimawandel zu bekämpfen. Doch was bedeuten sie genau und wie unterscheiden sie sich voneinander? Ein klares Verständnis dieser Begriffe ist entscheidend, um die richtigen Maßnahmen für ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu ergreifen.
CO2-Neutralität bezieht sich speziell auf die Ausgleichung von Kohlendioxidemissionen. Unternehmen, die CO2-neutral sein möchten, müssen ihre Kohlendioxid-Emissionen durch verschiedene Maßnahmen kompensieren. Dazu gehören beispielsweise Aufforstungsprojekte, bei denen Bäume gepflanzt werden, um CO2 aus der Atmosphäre zu binden, oder der Kauf von CO2-Zertifikaten, die Emissionsreduktionen ausgleichen sollen. Der Fokus liegt hierbei ausschließlich auf Kohlendioxid, dem bekanntesten Treibhausgas.

Quelle: Eigene Darstellung
THG-Neutralität (Treibhausgas-Neutralität) geht einen Schritt weiter und umfasst alle Treibhausgase, die zum Klimawandel beitragen. Neben CO2 sind dies insbesondere Methan (CH4) und Lachgas (N2O), die beide erheblich zur Erwärmung der Erde beitragen können. Ein Unternehmen, das THG-neutral sein möchte, muss daher Maßnahmen ergreifen, um die Emissionen aller relevanten Treibhausgase auszugleichen. Dies kann durch ähnliche Methoden wie bei der CO2-Neutralität geschehen.
Klima-Neutralität ist der umfassendste Begriff und beinhaltet die gesamte Klimawirkung eines Unternehmens oder Produkts. Dies umfasst alle direkten und indirekten Emissionen, die im Lebenszyklus eines Produkts oder im Betrieb eines Unternehmens entstehen. Dazu zählen nicht nur die Emissionen, die während der Produktion und des Transports anfallen, sondern auch solche, die durch die Nutzung und Entsorgung der Produkte entstehen. Klimaneutralität erfordert eine ganzheitliche Betrachtung und Reduktion der gesamten Klimawirkung, was sowohl direkte Emissionen (wie Produktionsprozesse) als auch indirekte Emissionen (wie Lieferketten und Verbraucher) umfasst.
Net-Zero im Unternehmen: Was bedeutet das?
Im Unternehmen kommt häufig der sogenannte „Klimaschutzneutralitätsplan“ (Net-Zero-Roadmap) zu tragen. Er beschreibt, wie ein Unternehmen seine Treibhausgasemissionen systematisch und nachvollziehbar in Richtung „Netto-Null“ reduziert – inklusive Zwischenzielen, Maßnahmenpaketen, Zeitplan, Investitionslogik und Verantwortlichkeiten. Damit ist er weniger ein Kommunikationspapier, sondern ein Steuerungsinstrument: Er verbindet strategische Ambition (z. B. 1,5-°C-Kompatibilität) mit operativer Umsetzung und macht sichtbar, ob die Transformation realistisch finanzierbar und organisatorisch verankert ist. Genau das betont auch eine ESRS-orientierte Sicht: Entscheidend ist nicht nur das „Net-Zero-Versprechen“, sondern die Transformationsfähigkeit und die Übersetzung in kurz- und mittelfristige Ziele entlang der Finanzplanung.
Weitere Informationen zum Thema „ESRS“ finden Sie auch in unserem Blogpost „ESRS“.
Anforderungen aus dem GHG-Protocol betreffen vor allem das Fundament der Net-Zero Roadmap: eine belastbare Emissionsbilanz und konsistente Zielableitung. In der Praxis heißt das:
- Organisations- und Systemgrenzen sauber festlegen (z. B. Equity Share oder Control-Ansatz)
- Scope 1, 2 und – sofern wesentlich – Scope 3 erfassen und methodisch konsistent quantifizieren
- Ein Basisjahr definieren und Regeln für Re-Baselining dokumentieren
- Reduktionsziele als Brutto-Reduktionen planen und mit der Geschäftsführung abstimmen
- Die Net-Zero Roadmap über Dekarbonisierungshebel (Energieeffizienz, Elektrifizierung, erneuerbare Energie, Prozessumstellungen, Produktdesign, Lieferantenprogramme etc.) in messbare Meilensteine übersetzen und quantifizieren
Weitere Informationen zum Thema „GHG-P.“ finden Sie auch in unserem Blogpost „Greenhouse Gas Protocol vs. ISO 14064“.
Nachfolgend finden Sie die am häufigsten genutzten Maßnahmen, sogg. „Dekarbonisierungshebel“ dargestellt.

Quelle: Eigene Darstellung, angelehnt an EY
Greenwashing durch „Klimaneutralität“ vermeiden: Die EmpCo-Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition“) hat zum Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher für nachhaltigere Kaufentscheidungen zu befähigen und sie zugleich besser vor unlauteren Praktiken wie Greenwashing (und teilweise auch „Social Washing“) zu schützen. Sie erfüllt diesen Zweck, indem sie zwei zentrale EU-Regelwerke ändert: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU). Inhaltlich geht es vor allem um strengere Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel: Pauschale Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sollen nur noch zulässig sein, wenn sie klar spezifiziert und belastbar belegbar sind.
Zudem werden bestimmte Praktiken – etwa irreführende Claims oder intransparente Labels – in der „schwarzen Liste“ als per se unlauter ergänzt. Dadurch sollen Aussagen vergleichbarer, überprüfbarer und rechtssicherer werden, was faire Wettbewerbsbedingungen schafft und die Nachfrage in Richtung tatsächlich nachhaltiger Produkte lenkt.
Mit Blick auf die eigene Kommunikation sollten Unternehmen deshalb darauf achten in Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation, insb. bei der Net-Zero Roadmap präzise und (nachweislich) sicher zu bleiben, denn die EmpCo-Richtlinie ist seit dem 26. März 2024 in Kraft. Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen die neuen Vorgaben tatsächlich einhalten.
Für weitere Informationen schauen Sie unser Video an und kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.