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Omnibus-Verordnung – Entlastung oder Aufschub?


Ulm, 25. April 2025

Nachfolgend finden Sie die derzeit wichtigsten Fragen rund um die Omnibus-Verordnung der EU hinsichtlich der Sorgfalts- und Offenlegungspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit.


Was ist die „Omnibus-Verordnung? Welche Gesetze sind konkret betroffen?
Im Kern betrifft es drei große Regelwerke: Erstens die CSRD – das ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ab 2025 deutlich mehr Unternehmen betrifft und tiefere Angaben verlangt. Zweitens die EU-Taxonomie, die klären soll, welche wirtschaftlichen Aktivitäten bzw. Finanzströme als „nachhaltig“ gelten und bei den Unternehmen die Transparenz hierzu schafft. Und drittens die neue Lieferkettenrichtlinie, die CSDDD – vergleichbar mit dem deutschen Lieferkettengesetz, aber eben auf europäischer Ebene und auch nochmal mit ein paar härten Anforderungen, zum Beispiel einer zivilrechtlichen Haftung der Unternehmen.
Darüber hinaus gibt es weitere Verordnungen, etwa das CO₂-Grenzausgleichssystem – CBAM – oder die Entwaldungsverordnung. Aber CSRD, Taxonomie und CSDDD sind eindeutig die Schwergewichte der Omnibus-Verordnung.


Warum will die EU diese Regelwerke denn jetzt schon wieder überarbeiten?
Kurz und knapp: Der ursprüngliche Ansatz, alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gleich zu behandeln, hat in der Praxis nicht funktioniert. Große Konzerne haben über Jahre Nachhaltigkeitsstrukturen aufgebaut – viele Mittelständler fangen aber gerade erst an. Dort fehlt es oft an Ressourcen, Know-how oder schlicht an Zeit. Die Anforderungen kamen zu schnell, zu komplex und in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Lage.
Viele Unternehmen waren schlicht überfordert – nicht aus Unwillen, sondern weil die Umsetzung einfach nicht leistbar war. Das hat inzwischen auch die EU eingesehen. Sie betont heute deutlich stärker, dass Nachhaltigkeit zwar wichtig ist, aber eben nicht isoliert betrachtet werden darf – sie muss sich beispielweise neben Wirtschaftlichkeit und Qualität behaupten können.


Was genau plant die EU nun mit der Omnibus-Verordnung?
Der zentrale Punkt ist erstmal eine Art „Pausentaste“, die EU nennt es passend das „Stop-The-Clock-Verfahren“: Die Berichtspflichten der CSRD und auch der EU-Taxonomie sowie die Anwendung der CSDDD sollen um bis zu zwei Jahre auf 2027 verschoben werden. Das gibt Unternehmen – und auch der EU selbst – mehr Zeit zur Vorbereitung.
Zweitens soll die Schwelle für die Berichtspflicht angehoben werden: Statt 250 Mitarbeitenden soll die Grenze künftig bei 1.000 liegen. Für die EU-Taxonomie ist auch eine Anhebung der Umsatz-Schwellenwerte auf 450 Mio. EUR vorgesehen.
Ein weiterer Punkt: Unternehmen sollen für den CSRD-Bericht nicht mehr die gesamte Wertschöpfungskette durchleuchten müssen, sondern sich auf ihre direkten Geschäftspartner konzentrieren. Und kleinere Unternehmen sollen sich künftig an vereinfachten Standards – den sogenannten VSME – orientieren können, um den Datenanforderungen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern gerecht zu werden.
Außerdem wird nochmal geprüft, ob man die Anzahl der Berichtspflichten – also die konkreten Datenpunkte – reduzieren kann. Und bei der Lieferkettenrichtlinie soll die umstrittene zivilrechtliche Haftung gestrichen werden.


Wie sicher ist es, dass diese Änderungen tatsächlich kommen?
Das ist ein wichtiger Punkt. Derzeit handelt es sich bei der Omnibus-Verordnung lediglich um Vorschläge der EU-Kommission. Damit daraus wirklich geltendes Recht wird, braucht es noch die Beratung und Zustimmung von EU-Parlament und EU-Rat – und da kann es durchaus noch Änderungen geben.
Eins ist aber sicher! Die Verschiebung der Berichtspflichten auf 2027 – das sogenannte „Stop-the-Clock-Verfahren“ – wurde bereits im April 2025 beschlossen und verabschiedet. Unternehmen zwischen 250 und 1.000 Mitarbeitenden haben also zwei Jahre mehr Zeit für CSRD und EU-Taxonomie. Auch die CSDDD soll frühestens 2027 verpflichtend für die Unternehmen werden.
Alles andere – Schwellenwerte, Datenpunkte, Haftungsfragen – ist noch in der Abstimmung und wir im Gegensatz zum „Stop-The-Clock-Verfahren“ voraussichtlich auch nicht im gleichen Tempo entschieden. Hier gilt: Am Ball und flexibel bleiben.


Wie reagieren die Unternehmen auf diese Entwicklungen? Was beobachten wir bei unseren Kunden?
Das ist ganz unterschiedlich. Große Unternehmen machen weiter wie bisher – die klare Vision und Strategie der Unternehmen ist gelegt, da ändert sich erstmal nichts.
Unternehmen, die 2025 erstmals hätten berichten müssen, sind natürlich erleichtert. Viele nutzen die gewonnene Zeit, um die Projekte zu entzerren – häufig waren die bisherigen Projektpläne sehr ambitioniert, und haben eine organische nachhaltige Entwicklung nur bedingt zugelassen.
Der Mittelstand schaut sich zunehmend die VSME-Standards an, also die freiwilligen Standards für kleinere Unternehmen. Viele wollen in der Lage sein, auf Kundenanfragen zu Nachhaltigkeitsdaten reagieren zu können – auch ohne eigene Berichtspflicht. Denn wer diese Informationen liefern kann, hat am Markt einen klaren Vorteil. Dabei halten auch viele Mittelständler am Konzept der Wesentlichkeitsanalyse fest. Diese ist auch unabhängig eines Nachhaltigkeitsberichts oder externer Datenanforderungen weiterhin wichtig, um die Ressourcen korrekt im Unternehmen allokieren und einzelne Themen priorisieren zu können.
Nur in Einzelfällen werden Projekte ganz gestoppt – meist dort, wo bisher keine Berührung mit externen Nachhaltigkeitsanforderungen besteht und auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.


Was bemängeln Unternehmen trotz der geplanten Erleichterungen weiterhin?
Zum einen natürlich die Unsicherheit – denn die Vorschläge sind noch nicht beschlossen. Zum anderen fehlt vielen Unternehmen das klare „Warum“.
Dass Nachhaltigkeit wirtschaftlich sinnvoll sein kann, insbesondere zur langfristigen Reduktion von Kosten – das hat sich mittlerweile rumgesprochen. Aber warum ein deutsches Unternehmen prüfen soll, ob ein spanischer Lieferant die Menschenrechte einhält, das lässt sich schwer vermitteln.
Die Unternehmen haben oft das Gefühl, dass hier Aufgaben des Staates auf die Privatwirtschaft verlagert werden. Und das Ganze wird dann als bürokratischer Kraftakt erlebt – nicht als strategische Chance.
Was vielen fehlt, sind echte Anreize. Es wäre hilfreich, wenn nachhaltiges Handeln am Markt stärker belohnt und nicht nur über Vorschriften eingefordert würde. Damit könnten auch etwaige Nachteile im globalen Wettbewerb stärker ausgeglichen werden. Viele klimabezogenen Technologien und andere nachhaltigen Produkte werden in anderen Staaten deutlich stärker subventioniert, wodurch die Unternehmen dort der EU den Rang ablaufen.


Was raten wir Unternehmen, die bisher noch keinen klaren Kurs eingeschlagen haben?
Ganz klar: Bloß nicht nichts tun. Nachhaltigkeit entwickelt sich gerade zu einem festen Bestandteil guter Unternehmensführung, ähnlich wie es einst Finanzcontrolling tat. Auch das ist anfangs auf Ablehnung gestoßen, heute wäre aber kein Unternehmen mit 500 Beschäftigten mehr wettbewerbsfähig, wenn Einnahmen und Kosten nicht gesteuert würden.
Was jedoch genau jetzt richtig ist, hängt vom Unternehmen ab. Für manche, kleine Unternehmen ist der Einstieg über ein Umweltmanagementsystem sinnvoll, andere, größere Unternehmen sollten die Zeit bis 2027 für die Vorbereitung auf die CSRD nutzen. Aber in jedem Fall sollte man sich strategisch mit dem Thema auseinandersetzen.

Denn wer langfristig in der EU wettbewerbsfähig bleiben will, kommt um ein strukturiertes Nachhaltigkeitsmanagement nicht herum.


Für weitere Informationen kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.
 

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