Ulm, 13. Oktober 2025
Identifizieren, bewerten, priorisieren: So funktioniert die Risikoanalyse
Das Herzstück des LkSG bildet die Risikoanalyse, um Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu verhindern. Es umfasst die Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Risiken in der Lieferkette. Unternehmen müssen potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette untersuchen und gesetzeskonform dokumentieren.
Dies erfordert eine systematische Erfassung und Analyse von Daten sowie die Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe. Eine gründliche Risikoanalyse hilft Unternehmen nicht nur, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch ihre Lieferketten transparenter und nachhaltiger zu gestalten.
Dabei wird zwischen der abstrakten und konkreten Risikoanalyse unterschieden. Die abstrakte Risikoanalyse umfasst die theoretische Ermittlung potenzieller Gefährdungen durch allgemeine Branchen- und Länderstudien sowie die Bewertung von Risikoindikatoren, ohne eine spezifische Lieferkette detailliert zu betrachten. Sie bildet die Grundlage für die Priorisierung der Maßnahmen und die Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes.
Konkrete Risikoanalyse: Fokus auf Hochrisikolieferanten
Die konkrete Analyse der Risiken hingegen bezieht sich auf die spezifische Untersuchung der tatsächlichen Geschäftsbeziehungen und Lieferketten des Unternehmens. Hierbei werden detaillierte Informationen von direkten und indirekten Zulieferern gesammelt und bewertet. Die konkrete Risikoanalyse ist praxisnah und liefert spezifische Daten, die eine gezielte Maßnahmenplanung ermöglichen.
Nicht vergessen sollten Unternehmen dabei die Implementierung von wirksamen Mechanismen zur Äußerung von Beschwerden. Diese ermögliche Internen sowie Externen eine anonyme und kostenlose Meldung von Hinweisen zu Verstößen im Sinne des LkSGs sowie hinsichtlich Korruption und Bestechung.
Ein klares Verständnis der Risikoanalyse im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist entscheidend, um nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftsstrategien zu entwickeln und menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken wirksam zu steuern. Gleichzeitig bilden die Ergebnisse aus dem abstrakten und dem konkreten Risikoprozess die inhaltliche Grundlage für die Erstellung des jährlichen LkSG-Berichts.
Hilfreiche Informationen zur Erstellung können auch den Handreichungen der BAFA entnommen werden.

Quelle: BAFA
Dieser ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und dient der transparenten Dokumentation der identifizierten Risiken, der ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie der Wirksamkeitskontrolle. Damit verknüpft der Bericht die operative Sorgfaltspflichtenpraxis mit den gesetzlichen Nachweis- und Rechenschaftsanforderungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Blogpost „LkSG-Bericht“.
Welche Schritte sind für Ihr Unternehmen notwendig, um eine effektive Risikoanalyse im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durchzuführen?
Für weitere Informationen schauen Sie unser Video an und kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.