Ulm, 12. November 2025
Nachweis der Sorgfaltspflichten: Der LkSG-Bericht
Ein wichtiger Bestandteil für LkSG-pflichtige Unternehmen ist die Erstellung eines LkSG-Berichts, welcher durch das BAFA geprüft wird. Dieser enthält alle relevanten Informationen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten im Bereich Umwelt- und Menschenrecht im eigenen Unternehmen und entlang der Lieferkette.
Unternehmen müssen ihre Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette detailliert vorlegen. Dies umfasst die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die festgestellten Sorgfaltspflichtverletzungen, die ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Neben den aktuellen Maßnahmen, sind auch die langfristigen Strategien zur Risikominderung zu berichten und die Lieferketten kontinuierlich zu überwachen. Die regelmäßige Aktualisierung und Verfeinerung der Berichtsprozesse ist ebenfalls notwendig, um auf neue Risiken und Herausforderungen reagieren zu können. Zur Gewährleistung von Transparenz gegenüber Stakeholdern muss der Bericht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Was hat sich bei BAFA-Prüfung und Einreichung geändert?
Vor dem Hintergrund des am 3. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs zur Änderung des LkSG hat das BAFA die Prüfung der Unternehmensberichte gemäß §§ 12 und 13 LkSG vollständig eingestellt. Gleichzeitig ist die Einreichung eines LkSG-Berichts über den vom BAFA bereitgestellten Zugang seitdem nicht mehr möglich. Das BAFA setzt damit eine Weisung der Bundesregierung um, die der geplanten gesetzlichen Änderung vorgreift. Parallel dazu verfolgt das BAFA nach eigener Darstellung eine deutlich restriktivere Bußgeldpraxis: Bußgelder sollen nur noch bei besonders gravierenden Verstößen als letztes Mittel in Betracht kommen, während Verfahren auf Grundlage der zur Streichung vorgesehenen Tatbestände eingestellt werden.
Entscheidend ist: Auch wenn Berichtseinreichung und -prüfung faktisch ausgesetzt sind, gelten die Sorgfaltspflichten des LkSG weiterhin fort, bis sie durch die nationale Umsetzung der europäischen Lieferkettenvorgaben abgelöst werden. Zukünftig wird die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) die Anforderungen an umwelt- und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten EU-weit harmonisieren und verbindlich regeln. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogpost „CSDDD“.
Die Bundesregierung betont ausdrücklich, dass das LkSG „nahtlos weiter“ gilt und das Schutzniveau nicht abgesenkt werden soll. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Daraus folgt für die Praxis: Der „LkSG-Bericht“ wird zwar als formales Einreichungsformat aktuell entlastet, die Notwendigkeit, Sorgfaltspflichten nachweisbar umzusetzen, bleibt jedoch bestehen. Unternehmen sollten daher weiterhin eine belastbare interne Dokumentation aufbauen und pflegen – insbesondere zu:
- Risikoanalyse und Priorisierung (inkl. Methodik, Datenquellen, Ergebnisse)
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen (inkl. Zuständigkeiten, Zeitpläne, Umsetzung)
- Beschwerdeverfahren und Bearbeitung von Hinweisen
- Wirksamkeitskontrolle und kontinuierlicher Verbesserung
- Entscheidungs- und Eskalationswegen (Governance)
Warum Berichtspflichten mehr sind als Compliance
Ein klares Verständnis der Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist entscheidend, um nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftsstrategien zu dokumentieren und zu kommunizieren. Durch die sorgfältige Erstellung dieses Berichts können Unternehmen einen Beitrag zur Gesetzeskonformität gemäß LkSG leisten. Gleichzeitig können sie das Vertrauen von Kunden, Investoren und anderen Interessengruppen stärken. Darüber hinaus trägt der Bericht zur Verbesserung der globalen Lieferketten bei, indem er auf Missstände aufmerksam macht und die Bemühungen zu deren Behebung dokumentiert.
Somit wird der LkSG-Bericht zu einem zentralen Instrument, um Verantwortung in der globalen Wirtschaft zu übernehmen und zur Förderung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten beizutragen. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren und umweltfreundlicheren globalen Wirtschaft dar.
Für weitere Informationen schauen Sie unser Video an und kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.