Ulm, 08. September 2026
PPWR: Was die neue EU-Verpackungsverordnung ab August 2026 für Ihr Unternehmen bedeutet
Verpackungen galten lange als Nebensache im Nachhaltigkeitsmanagement – ein Thema für Einkauf oder Logistik, aber selten für die Geschäftsführung. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) ändert sich das grundlegend. Ab dem 12. August 2026 gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie – als Verordnung, nicht als Richtlinie, ohne den gewohnten Umweg über nationale Umsetzungsgesetze.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer Waren verpackt, importiert, unter eigener Marke vertreibt oder online versendet, wird zu Anforderungen verpflichtet, die weit über das bekannte Verpackungsgesetz (VerpackG) hinausgehen. Und die Zeit bis zum Geltungsbeginn ist kürzer, als es scheint – denn Konformitätsbewertungen, Lieferantenabfragen und interne Prozesse lassen sich nicht über Nacht aufbauen.
Was genau ändert sich?
Die PPWR trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft, mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Die Anwendung erfolgt danach gestaffelt:
- Ab 12. August 2026 greifen die ersten Pflichten – unter anderem Stoffbeschränkungen für Schwermetalle und PFAS in Verpackungen sowie die grundsätzliche Systematik aus Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung.
- 2027 bis 2029 folgen Kennzeichnungspflichten (u. a. harmonisierte Materialkennzeichnung und EU-weite Entsorgungspiktogramme) sowie Vorgaben zur Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen.
- Ab 1. Januar 2030 werden Recyclingfähigkeit nach definierten Leistungsstufen, Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen und maximale Leerraumquoten bei Transportverpackungen verbindlich.
- Ab 1. Januar 2035 greift die Pflicht zum großmaßstäblichen Recycling.
Wer glaubt, bis 2030 noch Zeit zu haben, unterschätzt den Vorlauf: Verpackungsentwicklung, Materialumstellung und die Abstimmung mit Lieferanten brauchen Monate – die Vorbereitung beginnt also faktisch jetzt.
Wer ist betroffen – und wo wird es konkret?
Die PPWR unterscheidet klar zwischen Rollen in der Lieferkette, und genau hier liegt für viele Unternehmen die erste Herausforderung: die eigene Rolle korrekt zu bestimmen.
- Erzeuger verantworten die Konformitätsbewertung und die EU-Konformitätserklärung ihrer Verpackungen.
- Lieferanten müssen den Erzeugern die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
- Importeure prüfen die Konformität von Verpackungen aus Drittländern und gelten dabei selbst als Erzeuger.
- Vertreiber stellen sicher, dass Verpackungen beim Inverkehrbringen korrekt gekennzeichnet sind.
- Hersteller tragen die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) – finanziell wie organisatorisch.
In der Praxis wird das schnell komplex: Ein Unternehmen mit Eigenmarken ist typischerweise Erzeuger, auch wenn die Verpackung physisch woanders gefüllt wird. Im E-Commerce verschärft sich die Betroffenheit zusätzlich durch eigene Vorgaben zur Vermeidung von Leerraum und Mehrfachverpackung. Und bei Transportverpackungen – Paletten, Umkartons, Ladungssicherung – reicht die reine „Produktverpackung“-Perspektive vieler Unternehmen nicht mehr aus.
Das Verhältnis zum deutschen Verpackungsgesetz
National wird das VerpackG durch das geplante Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) an die PPWR angepasst. Wesentliche Änderungen: Lohnabfüller entfallen künftig als Hersteller im Sinne des Gesetzes – die Verantwortung verlagert sich zum Markeninhaber. Zudem gilt ein „Inlandsvorrang“: Das erste Unternehmen, das eine Verpackung in Deutschland in Verkehr bringt, wird zum Hersteller. Die grundsätzliche EPR-Systematik über die dualen Systeme bleibt bestehen, wird aber an mehreren Stellen neu justiert.
Was jetzt zu tun ist
Drei Schritte lassen sich schon heute angehen, unabhängig davon, wie weit der 12. August 2026 noch entfernt scheint:
- Betroffenheit klären: Welche Rolle nimmt Ihr Unternehmen je Verpackungstyp ein – Erzeuger, Lieferant, Importeur oder Vertreiber? Die Antwort kann sich je nach Produktlinie unterscheiden.
- Bestand aufnehmen: Welche Verpackungen sind heute im Einsatz, welche Materialien, welche Lieferanten – und wo bestehen bereits Informationslücken in der Kette?
- Fahrplan aufstellen: Welche Anforderungen greifen wann, und welche Vorlaufzeiten (Materialumstellung, Zertifizierung, IT/ERP-Anpassungen) sind realistisch einzuplanen?
Vertiefen Sie das Thema mit uns
Genau diese Fragen bearbeiten wir am 5. November 2026, 15:00–18:00 Uhr, im Seminar „Nachhaltigkeitsmanagement aktuell“ des IHK-Bildungszentrums Karlsruhe – live online. Gemeinsam mit meinem Kollegen und Mitgeschäftsführer Stephan Müller führe ich durch die Systematik der PPWR und ihr Zusammenspiel mit dem deutschen VerpackG, arbeite mit Ihnen die Betroffenheitsprüfung anhand konkreter Fallkonstellationen durch – Eigenmarken, E-Commerce, Transportverpackungen – und zeigen, wie Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung in der Praxis ablaufen. In einer Werkstattrunde ist außerdem Raum für Ihr eigenes Geschäftsmodell, bevor wir mit einem Ausblick auf EmpCo, CBAM und CSRD/VSME abschließen.
Die Eckdaten im Überblick:
- Termin: 5. November 2026, 15:00–18:00 Uhr
- Format: Live-Online (virtueller Klassenraum), ca. 4 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmegebühr: 450,00 €
- Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte aus Nachhaltigkeits-, Umwelt-, Qualitätsmanagement, Compliance, Einkauf, Produktion, Logistik und Vertrieb – insbesondere Unternehmen, die verpacken, importieren oder online versenden
- Veranstalter: IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH

Quelle: 3 Level Consulting GmbH & BIZ
Anmeldung und weitere Details finden Sie unter: ihk-biz.de/kurs/nachhaltigkeitsmanagement-aktuell
Bei Fragen zur Anmeldung hilft Ihnen das IHK-Bildungszentrum Karlsruhe gerne weiter: Telefon 0721 174-250 oder per E-Mail an melanie.goetzmann@ihk-biz.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme – und darauf, gemeinsam mit Ihnen zu klären, was die PPWR ganz konkret für Ihr Unternehmen bedeutet.Aufzählung zum „Management-Tool“.
Für weitere Informationen kommen Sie mit uns ins persönliche Gespräch.